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20 Jahre Verein sächsischer Bürgermeister e. V. und Mitgliederversammlung 2011

2011 kann der Verein sächsischer Bürgermeister e. V. auf sein zwanzigjähriges Bestehen zurückblicken. Aus Anlass dieses Jubiläums fand am 18. November 2011 die Mitgliederversammlung mit Wahl des neuen Vorstandes im GebäudeEnsemble "Deutsche Werkstätten Hellerau" in Dresden statt. Im Anschluss gab es eine Festveranstaltung. Die Festrede hielt Ministerpräsident a. D. Professor Dr. Kurt Biedenkopf.

Das Protokoll zur Mitgliederversammlung und die Festrede finden Sie in Kürze auf diesen Seiten.

Die Mitgliederversammlung 2012 findet am 23. November statt. Der genaue Sitzungsort steht noch nicht fest.
 
 
Hinweis zur Mitgliedschaft und zum Mitgliedsbeitrag

Gemäß Satzung § 2,1) nimmt der Verein die berufsständischen Belange seiner Mitglieder wahr, die sich aus der Tätigkeit als Bürgermeisterin oder Bürgermeister ergeben. Die Bürgermeister sind persönlich Mitglied, d. h. nicht die Gemeinde oder die Stadt.

Ab sofort kann der freiwillige Mitgliedsbeitrag in Höhe von EURO 20,00 per Lastschrift eingezogen werden. Bitte füllen Sie dazu das entsprechende Formular aus und senden es unterschrieben an die Geschäftsstelle.

 
 

Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge 2011/2012 in den Landtag eingebracht

Am 10. März 2011 haben sich die Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten der Länder auf eine Erhöhung der Bezüge verständigt.

Die Sächsische Staatsregierung beabsichtigt, diese Tarifeinigung zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger im Freistaat Sachsen zu übertragen und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.

Dieser Entwurf sieht folgende Besoldungsanpassungen vor:

- Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von 360 EUR an Beamte und Richter mit den Bezügen für den Monat Juni 2011.
Versorgungsempfänger erhalten die Einmalzahlung anteilig entsprechend dem erreichten Ruhegehaltssatz und den Anteilssätzen der Hinterbliebenenversorgung. Anwärter erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 120 EUR.

- Ab dem 1. April 2011 erfolgt eine lineare Erhöhung der Besoldung um 1,5 v. H.

- Ab dem 1. Januar 2012 erfolgt eine lineare Besoldungserhöhung um 1,9 v. H. sowie darauf aufsetzend um einen einheitlichen Sockelbetrag in Höhe von 17,00 EUR bzw. für Anwärter in Höhe von 6,00 EUR.

Da die Einmalzahlung gemäß der Tarifeinigung bis spätestens 31. Mai 2011 zu zahlen ist und die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten zeitgleich erfolgen soll, ist für die Zahlung an die Beamten der Zahltag Juni 2011 vorgesehen.

Unter Berücksichtigung der zeitlichen Dauer des Gesetzgebungsverfahrens wird dazu – wie in den vergangenen Jahren ebenfalls praktiziert – eine vorgriffsweise Zahlung unter dem Vorbehalt der Rückforderung erforderlich werden.

Detaillierte Informationen können dem Gesetzentwurf und seiner Begründung entnommen werden, die unter http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=5449&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1
aufzurufen sind.